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Einkommensteuer-Nachzahlungsrechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuernachzahlung oder -erstattung auf Basis der Lohnsteuerbescheinigung — für 2024, 2025 und 2026.

Veranlagungsjahr:
Veranlagungsart:
Dieses Ergebnis ist eine grobe Schätzung.
Steuerlich relevante Einzelheiten — von Kinderfreibeträgen über außergewöhnliche Belastungen bis zu Kapitalerträgen — können das tatsächliche Ergebnis erheblich verändern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorabprüfung: 04932 92690  ·  info@graalmann-steuerberatung.de
Woher kommen die Zahlen?  Tragen Sie die Beträge direkt aus der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ein. Die Zeile X-Angaben beziehen sich auf die Zeilennummern der offiziellen Bescheinigung. Bei Zusammenveranlagung beide Spalten ausfüllen — die Veranlagungsart wird auch automatisch umgestellt, sobald Sie in Spalte B einen Bruttolohn eintragen.
Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung
Feld Steuerpflichtiger A Steuerpflichtiger B
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
BruttoarbeitslohnZeile 3
Einbehaltene LohnsteuerZeile 4
Lohnersatzleistungen (steuerfrei · Progressionsvorbehalt § 32b EStG · nur ausfüllen, wenn im Jahr bezogen)
Arbeitslosengeld IALG I · Bundesagentur für Arbeit
KrankengeldGesetzliche Krankenversicherung
Eltern-/ErziehungsgeldBetrag über Sockelbetrag (300 € / 150 €) hinaus
Rentenversicherung · Sonderausgaben § 10 EStG
Rentenversicherung · ArbeitgeberanteilZeile 23
Rentenversicherung · ArbeitnehmeranteilZeile 22
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung · ArbeitnehmeranteilZeile 25
Pflegeversicherung · ArbeitnehmeranteilZeile 26
Arbeitslosenversicherung · ArbeitnehmeranteilZeile 24
Werbungskosten (nicht Teil der Lohnsteuerbescheinigung)
WerbungskostenMindestens AN-Pauschbetrag · Standard 1.230 €

Gemeinsame Angaben

Bereits geleistete Vorauszahlungen — nicht die Lohnsteuer

Steuerpflichtiger A
Steuerpflichtiger B
Berechnungsergebnis  
Position Steuerpflichtiger A Steuerpflichtiger B Gesamt
Zu versteuerndes Einkommen
Bruttoarbeitslohn
– Werbungskosten
– Vorsorgeaufwendungen (SV)
– Spenden
= Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Steuerberechnung
Einkommensteuer (§ 32a EStG)
Solidaritätszuschlag
= Gesamte Steuerbelastung
Vorauszahlungen & Festsetzung
– Einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4)
– Geleistete ESt-Vorauszahlungen
= Nachzahlung / Erstattung
Voraussichtliche Nachzahlung
0,00 €
Dieses Ergebnis ist eine grobe Schätzung. Ihre tatsächliche Steuerbelastung hängt von zu vielen individuellen Faktoren ab, als dass eine vereinfachte Formel das zuverlässig abbilden könnte. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorabprüfung — wir schauen uns Ihre persönliche Situation konkret an und sagen Ihnen, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt. 04932 92690  ·  info@graalmann-steuerberatung.de