Online ausfüllen · Lohn- und Gehaltsabrechnung

Nachweis der Elterneigenschaft

Mit diesem Formular weisen Sie Ihre Elterneigenschaft für den Abschlag bei der sozialen Pflegeversicherung nach. Pro Kind wird eine Geburtsurkunde oder ein vergleichbarer Nachweis benötigt. Sie können das Formular hier direkt ausfüllen, als fertiges PDF herunterladen oder uns direkt elektronisch zusenden.

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1 · Angaben zum Arbeitgeber
2 · Angaben zum Arbeitnehmer
3 · Zu berücksichtigende Kinder

Tragen Sie hier alle Kinder ein, für die die Elterneigenschaft gelten soll. Verhältnis: l = leiblich, a = adoptiert, s = Stief, p = Pflegekind. Pro Kind wird eine Geburtsurkunde (oder ein vergleichbarer Nachweis) benötigt — diese können Sie weiter unten hochladen.

4 · Hinweise zur Elterneigenschaft

Der Begriff der Eltern umfasst:

  • leibliche Eltern
  • Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern. Bei Adoptiv- und Stiefeltern muss das neue Familienverhältnis entstanden sein, solange das Kind selbst noch über die Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert sein konnte (in der Regel bis zur Volljährigkeit, bei Ausbildung oder Studium bis 25 Jahren).
  • Die Elterneigenschaft kann jedes Elternteil in Anspruch nehmen, das Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlt.
5 · Nachweise (optional, aber empfohlen)

Bitte übermitteln Sie für jedes Kind eine Kopie der Geburtsurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis. Zulässige Formate: JPG, PNG, PDF · max. 8 MB pro Datei.

6 · Erreichbarkeit für Rückfragen
7 · Erklärung des Arbeitnehmers

Mit dem Absenden bzw. mit Eingabe meines Namens versichere ich, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.

8 · Einwilligung Datenschutz